Trauerfall
Der Tod eines Angehörigen ist eine schmerzhafte und belastende Erfahrung, auch wenn er nicht immer unterwartet eintritt. Doch fast immer ist er begleitet von Hektik, Schmerz, Trauer und Zeitdruck. Denn trotz der emotionalen „Ausnahmesituation“ verlangen anstehende Entscheidungen und die plötzliche Fülle zu bewältigender Aufgaben einen klaren Kopf. Dabei wünschen sich die meisten Angehörigen gerade jetzt vor allem eines: Zeit. Zeit, sich an den geliebten Menschen zu erinnern. Zeit um Abschied zu nehmen. Zeit, zu trauern, aber auch Zeit, um wieder Kraft zu schöpfen. Sollten Sie sich außer Stande fühlen, anstehende Formalitäten selbst zu erledigen, weil Trauergefühle das Denken beherrschen, ist das mehr als verständlich. Wenden Sie sich in diesem Fall gerne an uns.
Wir regeln für Sie alles Notwendige - mit Einfühlungsvermögen und Sachkenntnis.
Entscheiden Sie ganz in Ruhe, inwieweit Sie sich selbst einbringen und welche Aufgaben Sie an uns delegieren.
Ist ein Todesfall in privaten Räumlichkeiten eingetreten, muss zunächst der Hausarzt oder Notarzt benachrichtig werden, um die Todesbescheinigung auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Pesonalausweis des Verstorbenen.
Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus, Hospiz oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Benachrichtigung des Arztes, der die Todesbescheinigung ausstellt. Liegt diese vor, benachrichtigen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Die Auswahl können Sie unabhängig von den Umständen oder dem Ort des Todes treffen.
In manchen Einrichtungen stehen Räumlichkeiten für die persönliche Abschiednahme zur Verfügung. Selbstverständlich kann die Verabschiedung auch zu einem späteren Zeitpunkt im Abschiedsraum unseres Bestattungshauses erfolgen.
Für ein Gespräch in unseren Räumlichkeiten holen wir Sie gerne von zu Hause ab.
Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne zu Hause.
Neben den erforderlichen Formalitäten erledigen wir in Ihrem Auftrag auch eine Vielzahl wichtiger Angelegenheiten. Dazu benötigen wir die folgenden Unterlagen. Falls Unterlagen fehlen sollten, sind wir bei der Beschaffung gerne behilflich.
Bei verheirateten Verstorbenen das Stammbuch, die Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch (bei Eheschließungen nach dem 01.01.1958)
Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich die Sterbeurkunde des Verstorbenen Ehepartners
War die Ehe geschieden, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde bei Ledigen
Personalausweis des Verstorbenen
Rentenbescheide von Altersruhegeldern, Hinterbliebenen-, Unfall-, Versorgungs- und Betriebsrenten
Versicherungsscheine von Lebens- und Sterbegeldversicherungen
Versicherungskarte der jeweiligen Krankenkasse
Die Grabdokumente, für eine vorhandene Grabstätte (Lage und Nutzungsdauer)
Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag