Feuerbestattung
Unter Feuerbestattung versteht man die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche in einer Urne. Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt, indem dem Sarg eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt wird, die nach der Kremation mit der Asche zusammen in die Urne gegeben wird. Eine Trauerfeier ist vor der Einäscherung oder unmittelbar vor der Urnenbeisetzung möglich.
Für die Einäscherung ist eine handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen nötig oder die Angehörigen geben eine Erklärung ab, dass der Verstorbene zu Lebzeiten die Einäscherung wünschte. Hierbei sollte der 2. Verwandschaftsgrad nicht überschritten werden.
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei uns.
Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab können Sie die Lage und Größe selbst bestimmen. Das geht nicht bei einem Reihengrab. Wahlgräber werden häufig von Eheleuten gewählt, da in einem Wahlgrab auch mehrere Personen beerdigt werden können. Die Kosten für Grabmal und Grabpflege fallen nur einmal an. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einem oder mehreren Wahlgräbern ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Je nach Bodenverhältnissen kann der Nutzungszeitraum bei den Friedhöfen unterschiedlich sein. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Details sind in den jeweiligen Friedhofssatzungen geregelt.
Reihengrab
In einem Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Das Grab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt und in der Regel „der Reihe nach“ fortlaufend vergeben. Die Wahl der Grablage ist somit nicht möglich. Die Nutzungsdauer ist auf die Mindestfrist begrenzt und kürzer als beim Wahlgrab. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer und ein Wiedererwerb sind nicht möglich.