Erdbestattung
Bei der traditionellen Erdbestattung auf einem Friedhof erfolgt die Beisetzung in einem Sarg, üblicherweise nach einer kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier. Für diese Bestattungsform ist keine besondere Willenserklärung erforderlich.
Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab können Sie die Lage und Größe selbst bestimmen. Das geht nicht bei einem Reihengrab. Wahlgräber werden häufig von Eheleuten gewählt, da in einem Wahlgrab auch mehrere Personen beerdigt werden können. Die Kosten für Grabmal und Grabpflege fallen nur einmal an. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einem oder mehreren Wahlgräbern ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Je nach Bodenverhältnissen kann der Nutzungszeitraum bei den Friedhöfen unterschiedlich sein. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Details sind in den jeweiligen Friedhofssatzungen geregelt.
Reihengrab
In einem Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Das Grab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt und in der Regel „der Reihe nach“ fortlaufend vergeben. Die Wahl der Grablage ist somit nicht möglich. Die Nutzungsdauer ist auf die Mindestfrist begrenzt und kürzer als beim Wahlgrab. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer und ein Wiedererwerb sind nicht möglich.