Feuerbestattung

Die
Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem
Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.
Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder
hat der Verstorbene eine handschriftliche Willenserklärung mit
dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen
geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte
der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten, nicht überschritten
werden (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern
und umgekehrt). Bei weitergehenden Verwandtschaftsgraden kann das
zuständige Krematorium die Feuerbestattung
verweigern. Die vorgesehenen Formulare dafür erhalten Sie bei uns. Für
die Beisetzung gelten die gleichen Voraussetzungen
wie bei
der Erdbestattung.