Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willenserklärung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten, nicht überschritten werden (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei weitergehenden Verwandtschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern. Die vorgesehenen Formulare dafür erhalten Sie bei uns. Für die Beisetzung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.