Erdbestattungen
Die
traditionelle Erdbestattung in einem Sarg ist weit verbreitet.
Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab oder
Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je
nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht
möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren
Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt,
kann jedoch verlängert werden.
In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert
werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung
erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für
alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehrere
Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei
den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich
sein (bis zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen
Willenserklärung!